Geschwindigkeitsbeschränkungen
Die Geschwindigkeitsbeschränkung eines Streckenabschnitts (Block oder Weichenstraße) wird immer ab der Geschwindigkeitsmarkierung des vorhergehenden Blocks eingestellt.
Gibt es im Block keine Geschwindigkeitsmarkierung oder unterstützt die Programmedition keine Geschwindigkeitsmarkierungen (Bronze, Silver, Rocomotion), so wird ersatzweise die Bremsmarkierung zur Geschwindigkeitsmarkierung.
Gibt es auch keine Bremsmarkierung, so wird die Haltemarkierung verwendet. Fehlt auch diese, gilt der erste Melder in einem Block.
Theoretisch kann man aber eine Geschwindigkeitsmarkierung so weit nach hinten verschieben, dass sie erst dann wirksam wird, wenn die Spitze des Zuges den Block bereits verlassen hat. Damit ist eine nahezu beliebige Festlegung desjenigen Punktes möglich, an dem Züge wegen einer nachfolgenden Geschwindigkeitsbeschränkung anfangen zu bremsen.
Geschwindigkeitsbeschränkungen kann man für Blöcke, Weichenstraßen und in TrainController Gold für Weichen eintragen. Dabei gilt:
- Für Blöcke müssen zwingend Geschwindigkeitsvorgaben als Ausgangsbasis festgelegt werden. Daher ist die Eingabe von 0 km/h auch nicht zulässig.
- Mit bei Weichen und Weichenstraßen eingetragenen Geschwindigkeiten kann man die anderweitig bereits geltenden Limits noch weiter verringern, aber keinesfalls erhöhen. Durch Angabe von 0 km/h wird ausgedrückt, dass die Weiche bzw. Weichenstraße die bereits anderweitig geltenden Vorgaben nicht weiter beeinflusst.
- Eine durch einen Block, Weichenstraße oder Weiche bewirkte Geschwindigkeitsänderung bleibt solange wirksam, bis der Zug den betreffenden Abschnitt garantiert und vollständig verlassen hat, also bis der betreffende Streckenabschnitt freigegeben wird.
Quelle: Diskussion im TC-Forum