Blockplanberechnung – Änderung nach irrtümlicher Bearbeitung

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Operationen werden nach einer irrtümlichen Bearbeitung und der nachfolgenden Rückgängigmachung gelöscht.

  • Diese Problematik wurde von Herrn Freiwald so beantwortet:
  • Der vom Stellwerk abhängige Blockplan wird nicht in den "Rückgängig"-Prozess einbezogen, sondern stattdessen neu berechnet.
  • Dabei kann es passieren, dass betroffene Weichenstraßen zwischenzeitlich gelöscht und dann neu erzeugt werden müssen.
    • Diese Problematik kann nur umgangen werden, wenn die Anlagendatei ohne Speicherung beendet wird.
    • Beim Neustart wird dann jene Datei geöffnet, die vor der irrtümlichen Bearbeitung Gültigkeit hatte.

Dieses Problem wurde in diesem Beitrag erörtert.