Geschwindigkeitsbeschränkungen: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 10. April 2021, 10:28 Uhr

Verwendung
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Die Geschwindigkeitsbeschränkung eines Streckenabschnitts (Block oder Weichenstraße) wird immer ab der Geschwindigkeitsmarkierung des vorhergehenden Blocks eingestellt.

Gibt es im Block keine Geschwindigkeitsmarkierung oder unterstützt die Programmedition keine Geschwindigkeitsmarkierungen (Bronze, Silver, Rocomotion), so wird ersatzweise die Bremsmarkierung zur Geschwindigkeitsmarkierung.

Gibt es auch keine Bremsmarkierung, so wird die Haltemarkierung verwendet. Fehlt auch diese, gilt der erste Melder in einem Block.

Theoretisch kann man aber eine Geschwindigkeitsmarkierung so weit nach hinten verschieben, dass sie erst dann wirksam wird, wenn die Spitze des Zuges den Block bereits verlassen hat. Damit ist eine nahezu beliebige Festlegung desjenigen Punktes möglich, an dem Züge wegen einer nachfolgenden Geschwindigkeitsbeschränkung anfangen zu bremsen.

Geschwindigkeitsbeschränkungen kann man für Blöcke, Weichenstraßen und in TrainController Gold für Weichen eintragen. Dabei gilt:

  • Für Blöcke müssen zwingend Geschwindigkeitsvorgaben als Ausgangsbasis festgelegt werden. Daher ist die Eingabe von 0 km/h auch nicht zulässig.
  • Mit bei Weichen und Weichenstraßen eingetragenen Geschwindigkeiten kann man die anderweitig bereits geltenden Limits noch weiter verringern, aber keinesfalls erhöhen. Durch Angabe von 0 km/h wird ausgedrückt, dass die Weiche bzw. Weichenstraße die bereits anderweitig geltenden Vorgaben nicht weiter beeinflusst.
  • Eine durch einen Block, Weichenstraße oder Weiche bewirkte Geschwindigkeitsänderung bleibt solange wirksam, bis der Zug den betreffenden Abschnitt garantiert und vollständig verlassen hat, also bis der betreffende Streckenabschnitt freigegeben wird.

Zum Verständnis hier die Bedeutung von Freigabe im Sinne von TrainController: Freigabe von Blöcken und Weichenstraßen - oder allgemeiner: Streckenabschnitte - bedeutet grundsätzlich die Beendigung der Reservierung; bei Weichenstraßen zusätzlich im Verbund mit der Aufhebung der Aktivierung (u.a. Sperrrung von Weichen gegen Verstellen). Im Zusammenhang mit Blöcken und Weichenstraßen bezieht sich bei TrainController der Begriff Freigabe niemals auf das Erlöschen der physikalischen Belegtmeldung.

Noch eine Ergänzung von Jürgen Freiwald: Die bei der Weiche eingestellten Geschwindigkeiten sind die globalst möglichen Vorgaben. Die "Grün-Geschwindigkeit" einer Weiche gilt für alle Stellungen der Weiche und für alle Weichenstraßen, die mit grünem Signal über die Weiche führen.

Wenn Sie die Weiche bei Geradeausfahrt mit 100 km/h, bei Abzweigfahrt mit 80 km/h und beide Stellungen mit grünem Signal durchfahren möchten, so können Sie die Geschwindigkeiten auch bei den über die Weiche führenden Weichenstraßen eintragen.

Aber es führen viele Wege nach Rom. Sie können auch in den einzelnen Zugfahrten die Geschwindigkeiten noch sehr individuell und fein einstellen. Ferner gibt es immer noch die Möglichkeit der zeitweiligen Geschwindigkeitsbeschränkung.


Quelle: Forum

Mit dem Erscheinen der Version 9 wurde auch die Möglichkeit geschaffen eine zeitweilige Geschwindigkeitsbeschränkung mittels Aktionsmarkierung und mit variablen Werten zu erzeugen.

In der Programmbeschreibung findet sich dieser Hinweis:

Eine zeitweilige Geschwindigkeitsbeschränkung kann jederzeit während des Betriebs mit Hilfe einer speziellen Zugoperation bewirkt werden, z.B. durch eine Markierung in einem Block.
Zeitweilige Geschwindigkeitsbeschränkungen gelten für Züge unter Kontrolle einer Zugfahrt, AutoTrain™ oder einer Spontanfahrt.

Wenn die aktuelle Geschwindigkeit eines Zugs, auf den eine zeitweilige Geschwindigkeitsbeschränkung angewendet wird, höher ist, als diese Beschränkung, so wird der Zug bei Ausführung dieser Zugoperation sofort verlangsamt. Wird 0 als Geschwindigkeits-wert bei der Zugoperation angegeben, so wird die Beschränkung aufgehoben.
Eine eventuell gültige Beschränkung wird außerdem am Ende einer Zugfahrt aufgehoben. Dies gilt auch dann, wenn die Kontrolle über den Zug an eine Nachfolgerzugfahrt weitergegeben wird. Zeitweilige Geschwindigkeitsbeschränkungen sind also nur gültig für die Dauer der aktuellen Zugfahrt.